| Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für
alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte
zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich.
- Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und
Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich
von uns bestätigt werden.
- Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht
ausdrücklich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.
II. Angebots- und
Entwurfsunterlagen
- Unsere Eigentums- und Urheberrechte an uns erstellten Kostenanschlägen,
Zeichnungen und Entwürfen, sowie deren rechnerische Grundlagen
behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung
weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich werden
und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
- Behördliche und sonstige Genehmigungen sind von Auftraggeber
zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen,
Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und
sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich
ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt
für Angaben der Werke.
III. Preise
- Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen
Objektes bzw. bei Abnahme der bestätigten Menge.
- Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage
der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise
des Auftragnehmers maßgebend.
- Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen
unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen
von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb
einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
- Von uns schriftlich angebotenen Verkaufspreise gelten dann als Festpreise,
wenn unser Angebot unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb
von 10 Tagen - unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen
wird.
- Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur
Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des
Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung
gestellt.
- Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt
der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit
Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an
der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
- Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbstständige
Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt
uns vorbehalten.
- Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung unter
der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße.
Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare
Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden.
- Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung,
es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen.
- Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft
nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird
und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde.
- Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe,
hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle
höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung
oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
- Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des
Kunden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird
zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von
Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
- Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten
und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang
der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und
Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen müssen
sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme
oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren
(Frachtbrief usw.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden
sind auf Verlangen an uns abzutreten.
V. Mängelrügen
und Mängelhaftung
- Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren
und wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen
oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall
aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen.
- Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich
der ausdrücklichbezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge.
- Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter
Ware im Sinne von § 459 Als.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
stehen unseren Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
- Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuches sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen.
- Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhalten grundsätzlich die nähere
Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer,
es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen
kann nicht garantiert werden.
- Farblich unterschiedliche bzw. uneinheitliche Farbgebungen bei handgefertigten
Grillkaminen sind Ergebnis der Handarbeit bzw. Eigenheit des Materials
und werden als Mangel nicht anerkannt.
- Schadensersatzansprüche unseres Kunden aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen.
VI. Rücksendung
- Eine Warenrücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Nach unserer Zustimmung wird jedoch von uns gelieferte Ware nur in
tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Unkostenanteils
gutgeschrieben.
- Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden
besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
VII. Zahlung
- Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort
fällig und zahlbar.
- Die Zahlungen sind zu leisten bar, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle
des Auftragnehmers in deutscher Währung.
- Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
- Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen,
die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
- Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir
begründeten Anlaß für die Annahme haben, dass der Scheck
nicht eingelöst wird.
- Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in
Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst,
so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Nach
fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit
Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den
Vertrag schriftlich zu kündigen sowie alle bisher erbrachten Leistungen
nach Vertragspreisen abzurechnen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
- Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen
erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit
bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung
und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
- Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme
von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser
Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß
quittierte Rechnung vorlegt.
- Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende
Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
- Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf
demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung
von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt wird.
- Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage
und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe
der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 2
% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer, zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt
vorbehalten.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für
unsere Saldoforderung.
- Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren.
Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige
Verwertung.
- Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt
oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt
diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
- Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes
geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der
Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen
Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt
der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist
er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden,
so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen
oder Miteigentum entsteht, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht
an dem neuen Gegenstand auf den Auftragnehmer.
- Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen,
muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.
Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des
Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden,
aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten
Sache noch besteht.
IX. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort
der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden
ist der Sitz unserer Firma.
- Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich
für alle Fälle von Wechsel- oder Scheckklage, soweit nicht
gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Die "Blitzer" oHG
Gewerbering Nord 8a
01900 Bretnig
035955-45921
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